30.07.2018
Öffentliche Bekanntmachung
3. Änderung der Verordnung über Beförderungsbedingungen und –entgelte im Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Taxenordnung) vom 26.08.2013, in Kraft getreten am 01.11.2013, zuletzt geändert am 12.06.2018
Die Verordnung über Beförderungsbedingungen und –entgelte im Gelegenheitsverkehr mit Taxen im Landkreis Ludwigslust-Parchim (Taxenordnung) vom 26.08.2013, in Kraft getreten am 01.11.2013 und zuletzt geändert am 12.06.2018, wird wie folgt geändert.
Der § 12 wird in nachfolgenden Absätzen neu gefasst:
§ 12 Beförderungsentgelte
(3) Es gelten folgende Fahrpreise:
Der Grundtarif für jede Fahrt beträgt
werktags von 06:00 Uhr bis 22:00 Uhr 3,50 €
werktags von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr,
sowie Sonn- und Feiertage 3,80 €
Der Kilometertarif je gefahrenen Kilometer beträgt
Tagtarif (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr)
1. km 3,00 €
2. - 3. km 2,50 €
ab 4. km 2,00 €
Nacht- (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr), sowie
Sonn- und Feiertagstarif
1. km 3,30 €
2. - 3. km 2,80 €
ab 4. km 2,10 €.
Die in dieser Verordnung festgelegten Änderungen treten am 07.08.2018 in Kraft. Die Fahrpreisanzeiger sind spätestens bis zum 31.08.2018 auf die neuen Fahrpreise umzustellen.
Parchim, den 30. Juli 2018
Christiansen
Landrat